Variante 5.1a – Schräglage 7+0

Variante 5.1a – Schräglage 7+0

Schräglage (Nord nach Süd)
bauzeitliche 7+0 Verkehrsführung; bauzeitliche Seitenlage Nord

Variante 5.1a - Schräglage 7+0
Legende

Die Variante 5.1a zeichnet sich durch eine verbreiterte bauzeitliche Verkehrsführung von 7 Fahrstreifen auf einem Bauwerk aus. Der Ausbau in Schräglage ist linksrheinisch nach Norden und rechtsrheinisch nach Süden orientiert.

Zuerst wird ein Teilbauwerk auf der nördlichen Seite der Rodenkirchener Brücke (temporäre Seitenlage) errichtet. Dann wird der Verkehr beider Fahrtrichtungen provisorisch auf die in Seitenlage gebaute Brücke gelegt. Auf dem nördlichen Teilbauwerk, welches in dieser Variante ca. 2 m breiter ist, als bei den anderen Varianten, werden in Fahrtrichtung Olpe vier und in Fahrtrichtung Aachen drei Behelfsfahrstreifen eingerichtet (7+0 Verkehrsführung). Dadurch werden die baustellenbedingten Verkehrsbehinderungen vermindert.

Anschließend erfolgt der Abriss der Bestandsbrücke und der Neubau des zweiten Teilbauwerkes auf Höhe der bestehenden südlichen Richtungsfahrbahn der Rodenkirchener Brücke. Sobald das zweite Teilbauwerk fertig gestellt ist, wird der Verkehr vom ersten Teilbauwerk auf das zweite Teilbauwerk verlagert. Die Zusatzbreiten der Richtungsfahrbahn Aachen, welche für die 7+0-Verkehrsführung erforderlich sind, werden zurückgebaut. Im nächsten Schritt wird das dann verkehrsfreie nördliche Teilbauwerk in die Endlage nach Süden verschoben.

Icon Autobahn

Trassierung

Die Trassierung entspricht der Variante 4.1a:

  • Die Achse ist im Bereich der Rheinbrücke um 0,8 gon (gon=Winkel) gedreht. Es entsteht eine Schräglage.
  • Linksrheinisch wird das südliche Widerlager (Unterbau der Brücke) und rechtsrheinisch wird das nördliche Widerlager der bestehenden Rodenkirchener Brücke angehalten.
  • Auf der Nordseite der Bestandsbrücke wird das Teilbauwerk der Richtungsfahrbahn Aachen in temporärer Seitenlage errichtet
  • Über eine Länge von 600 m erfolgt eine Veränderung der Mittelstreifenbreite von 11,60 m im Bereich der Rheinbrücke auf 4,00 m im Streckenbereich mittels des Entwurfselements Flachbogen
  • Regeltrassierung der Hauptachse mittels des Entwurfselements Klothoide
Icon Werkzeug

Baudurchführung

  • Bauzeitliche Verkehrsführung von 7 Fahrstreifen auf einem Bauwerk in temporärer Seitenlage
  • Bauzeitlich ist ein zusätzlicher Fahrstreifen vorhanden
  • Bei der Baudurchführung werden Vormontageplätze von ca. 120 m x 50 m benötigt. Bei der Rodenkirchener Brücke liegt der Vormontageplatz ca. 10 m höher als das umliegende Gelände
  • Im Streckenbereich gibt es mehr Einschränkungen auf den Verkehr als bei den asymmetrischen Ausbauvarianten, da mehr Bestand in den Ausbau integriert wird
  • Auf der Südseite der Bestandsbrücke sind bauzeitlich Radwegrampen erforderlich, da auf der Nordseite der Radweg während der Bauphase entfällt
Icon Anschlussstelle

Anschlussstelle Poll

  • Das System der Anschlussstelle Poll kann beibehalten werden (Schleifenrampen)
Icon Route

Mittelbare Betroffenheit durch temporäre Seitenlage

  • In der Bauzeit sind ca. 40 Geschosse in Wohngebäuden (rechtsrheinisch) durch die temporäre Seitenlage mittelbar durch baustellenbedingte Emissionen (z.B. Lärm, Staub, Erschütterungen) betroffen (270 m Korridor)
Icon Blatt

Umwelt

  • Ähnlich wie Variante 1.1a befindet sie sich die Variante 5.1a bei den meisten Schutzgütern in der Bewertung im mittleren Bereich, weist aber auch die meisten Eingriffe in den Bereichen Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt und Kulturelles Erbe auf, weshalb sie insgesamt mit Variante 1.1a den letzten Platz belegt.
Legende
Abb. 1: Beispielhafter Trassenentwurf
*Arbeitsstand, Änderungen möglich

Fazit

Die im Bauzustand zu erwartenden Verkehrsstörungen werden durch eine bauzeitliche verbreiterte Verkehrsführung von 7 Fahrstreifen auf einem Bauwerk in temporärer Seitenlage (7+0) gegenüber den anderen Varianten (6+0) reduziert.

Die weiteren Varianten

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