Rodenkirchener Brücke
Sie möchten wissen, inwiefern die Rodenkirchener Brücke von den Ausbauplänen der A4 betroffen ist? Hier erfahren Sie mehr dazu.
Die sechs Spuren der A4 zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Süd und dem Autobahnkreuz Köln-Gremberg sind dem gegenwärtigen Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsen. Eine systematische Engpassanalyse hat ergeben, dass der Streckenabschnitt sehr stauanfällig ist. Das heute schon sehr hohe Verkehrsaufkommen kann mit der aktuell sechsspurigen Autobahn nicht mehr sicher und leistungsfähig bewältigt werden. Für viele Pendler*innen in der Region ist das keine neue Erkenntnis, sondern Alltag.
Die Verkehrsmenge auf der bereits überlasteten Strecke wird zukünftig noch einmal deutlich ansteigen. In einer Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2018 (Verkehrsuntersuchung Raum Köln-Bonn) wurden bis zu 135.000 Kraftfahrzeuge (Kfz) pro Tag zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Süd und der Anschlussstelle Köln-Poll ermittelt. In Abhängigkeit zum weiteren Planungsverlauf der geplanten Rheinspange 553 zwischen Köln und Bonn, kann es zu unterschiedlichen Belastungen auf der Rodenkirchener Brücke kommen. Im Jahr 2030 mit einer beispielhaften nördlichen Rheinquerung bei Köln-Godorf auf bis zu 139.800 Kfz pro Tag und mit einer beispielhaften südlichen Rheinquerung bei Niederkassel sogar auf bis zu 146.100 Kfz pro Tag. Ohne den Bau einer zusätzlichen Rheinquerung zwischen Köln und Bonn, würde die verkehrliche Belastung auf der Rodenkirchener Brücke weiter zunehmen. Die Verkehrsbelastung steigt dann 2030 auf bis zu 158.700 Kfz pro Tag. Ein Fahrbahnausbau ist deshalb dringend notwendig, um den zunehmenden Verkehr in der Region langfristig aufnehmen zu können. Auch der geplante Neubau einer zusätzlichen Rheinquerung südlich von Köln – der Rheinspange 553 – würde demnach den wachsenden Bedarf im Kölner Süden alleine nicht auffangen.
Der auszubauende Abschnitt beginnt östlich des Autobahnkreuzes Köln-Süd, überquert im Zuge der Rodenkirchener Rheinbrücke den Rhein und endet im weiteren Verlauf vor dem Autobahnkreuz Köln-Gremberg. Der Bauabschnitt befindet sich gänzlich auf dem Stadtgebiet von Köln. Zwischen den beiden Autobahnkreuzen befindet sich zudem die Anschlussstelle Köln-Poll. Diese wird bei der Planung ebenfalls mitberücksichtigt.
In dem circa 5,6 Kilometer langen Abschnitt liegen acht Bauwerke in Form von Autobahnbauwerken und Überführungsbauwerken (siehe Karte: BW2 – BW10), die in dem Planungsvorhaben mitgedacht werden. Das bedeutendste Bauwerk ist hier die Rodenkirchener Brücke
Der Planungsprozess gliedert sich in vier Phasen.
Phase eins: Vorplanung
In dieser Phase werden zunächst die wichtigsten Grundlagen ermittelt. Es werden umweltfachliche, technische und verkehrliche Untersuchungen von externen Gutachter*innen durchgeführt, welche die Auswirkungen des Ausbaus genauestens prüfen. So werden alle verkehrlichen, naturräumlichen, geologischen und sonstigen Gegebenheiten innerhalb des Planungsraums erfasst.
Zu den wesentlichen Untersuchungen im Rahmen der Vorplanung zählen:
Auf dieser Grundlage werden verschiedene Varianten ausgearbeitet und miteinander verglichen. Die Vorplanung wird ca. drei Jahre in Anspruch nehmen.
Phase zwei: Entwurfsplanung
In der Entwurfsplanung wird in einem sogenannten Vorentwurf die Vorzugsvariante ausgearbeitet. Gegenüber der Vorplanung sind in einem begrenzten Korridor noch Verschiebungen möglich. Die Entwurfsplanung dient zur verwaltungsinternen und fachtechnischen Prüfung. Sie legt den Kostenrahmen fest und ist Grundlage für die Veranschlagung im Haushalt. Außerdem erfolgt der Nachweis der Flächeninanspruchnahme. Der genehmigte Vorentwurf ist die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren.
Phase drei: Genehmigungsplanung und Planfeststellung
In der Genehmigungsplanung wird der Vorentwurf weiterentwickelt und ergänzt. Dabei werden die rechtlich maßgebenden Details in ausreichender Genauigkeit dargestellt. Aus der Genehmigungsplanung müssen für alle im Planfeststellungsverfahren Beteiligten Art und Umfang der Betroffenheit erkennbar sein.
Phase vier: Ausführungsplanung und Bau
Die Ausführungsplanung wird auf der Grundlage des festgestellten Plans erstellt. Aufgabe im Rahmen der Ausführungsplanung ist es, die Unterlagen so zu verfeinern, dass nach ihnen die Verkehrsanlage gebaut werden kann. Die Auflagen und Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss sind dabei in die Planung einzuarbeiten. Steht die Ausführungsplanung, sind die Grundlagen für die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen gegeben.
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