Umweltverträglichkeitsstudie

Der achtstreifige Ausbau der A4 wirkt sich auf die Umwelt aus. Jeder Aspekt der Umweltverträglichkeit muss deshalb möglichst frühzeitig genau geprüft werden. Dies geschieht im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), zu deren Durchführung die Autobahn GmbH als Vorhabenträgerin verpflichtet ist.

Die UVP ist ein Instrument zur wirksamen Umweltvorsorge, deren Ergebnis bei der behördlichen Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens berücksichtigt wird. Bei der UVP wird das Vorhaben im Hinblick auf die Umweltauswirkungen möglicher Varianten untersucht. Ziel ist es, die Auswirkungen auf die Schutzgüter zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Das sind z.B. der Mensch, Tier und Pflanzen, aber auch Klima und Boden sowie kulturelle Stätten.

Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist der Teil der UVP, in dem die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter textlich und kartografisch dargestellt wird. Der Untersuchungsrahmen der UVS orientiert sich an den Vorgaben des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) und den entsprechenden Richtlinien.

Die folgende Abbildung fasst den Ablauf der Arbeitsschritte der UVS zusammen:

Arbeitsschritte der Umweltverträglichkeitsstudie: 1. Planungsraumanalyse, 2. Vertiefende Raumanalyse, 3. Auswirkungsprognose und Vergleich der Linienalternativen, 4. Festlegung Vorzugsvariante aus Umweltsicht
Abbildung 1: Arbeitsschritte der Umweltverträglichkeitsstudie

Die Umweltverträglichkeitsstudie ist abgeschlossen und hat ergeben, dass die Variante 2.1c die geringsten Umweltauswirkungen aller sieben Varianten aufweist. Wie es zu dieser Entscheidung kam, erfahren Sie nachfolgend anhand der Arbeitsschritte der Umweltverträglichkeitsstudie. Den gesamten Bericht der UVS können Sie in der Mediathek herunterladen.

Die drei Arbeitsschritte der Umweltverträglichkeitsstudie

In der Planungsraumanalyse wurde zunächst der Planungsraum abgesteckt und dahingehend untersucht, welche Bereiche die höchsten Konfliktpotentiale aufweisen. Das Ziel der Analyse ist, einen Untersuchungsraum festzulegen, der anschließend vertiefend betrachtet wird. Die Planungsraumanalyse wurde im Dezember 2020 abgeschlossen.

In einem ersten Schritt wurden diejenigen Bereiche bestimmt, die aufgrund ihrer umwelt- und naturschutzfachlichen Bedeutung ein hohes Konfliktpotential aufweisen. Anschließend konnten aktuelle umweltrelevante Datenbestände erfasst und vollständig ausgewertet werden. Auf dieser Grundlage wurde der Untersuchungsraum eingegrenzt und der Untersuchungsrahmen definiert.

Mit der Fertigstellung der Planungsraumanalyse mussten die zu untersuchenden Tier- und Pflanzenarten sowie Landschaftsbereiche festgelegt werden, um nachfolgend die Betroffenheit dieser Schutzgüter beurteilen zu können. Hierfür war es erforderlich, vorliegende Daten Dritter abzufragen, auf Aktualität und Relevanz zu überprüfen und teilweise durch eigene Datenerhebungen und Kartierungen zu ergänzen.

Für das Projekt A4plus hat die Autobahn GmbH in der Planungsraumanalyse einen ca. 350 Hektar großen Untersuchungsraum abgesteckt. Er erstreckt sich zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Süd über die Rodenkirchener Rheinbrücke und die Anschlussstelle Köln-Poll bis zum Autobahnkreuz Köln-Gremberg über eine Länge von ca. 5,6 km. Es war notwendig, zu beiden Seiten der Autobahn bzw. den Auf- und Abfahrten der Anschlussstelle Köln-Poll eine bis zu mehrere hundert Meter breite Randzone zu definieren. Das heißt nicht, dass die Autobahn auch so weit verbreitert wird. Aufgrund des möglichen Verlaufs einer denkbaren Tunnelvariante – diese Trasse müsste wegen technischer und räumlicher Restriktionen nach Norden ausschwenken – wurde der Untersuchungsraum im Zuge der technischen Planung im Bereich des Rheins zusätzlich nach Norden erweitert.

Karte aus der Umweltverträglichkeitsstudie, die die Abgrenzung des Untersuchungsraums auf Grundlage der Rückmeldungen im Zuge der 1. UVS-Beteiligung zeigt
Abbildung 2: Abgrenzung des Untersuchungsraums

In der vertiefenden Raumanalyse wurde eine detaillierte Bestandserfassung und -bewertung aller im Untersuchungsraum liegenden Schutzgüter durchgeführt. Hierzu gehören die Schutzgüter Mensch (insb. menschliche Gesundheit), Klima/Luft, kulturelles Erbe, Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt, Wasser, Landschaft, Fläche und Boden.

Zunächst war es notwendig, alle Schutzgüter systematisch zu erfassen, zu bewerten und in Karten darzustellen. Alle Schutzgüter gemeinsam betrachtet ergeben eine Raumwiderstandskarte für den Untersuchungsraum (siehe Abbildung 3).

Die UVS-Schutzgutkarten und die Raumwiderstandskarte stehen als Download in der Mediathek zur Verfügung.

Besonders bedeutsame Bereiche innerhalb des Untersuchungsraums sind u. a. das Gremberger Wäldchen und die Gehölzbestände des Äußeren Grüngürtels, welche wichtige Erholungsfunktionen erfüllen und Fortpflanzungs- und Ruhestätten für diverse Tierarten bieten. Einen hohen Raumwiderstand haben auch die angrenzenden Siedlungsbereiche, die denkmalgeschützte Rodenkirchener Brücke sowie die Wasserschutzgebiete Westhoven und Hochkirchen als kritische Punkte für die Kölner Trinkwasserversorgung. Insgesamt weisen somit ca. zwei Drittel des Untersuchungsraums einen hohen Raumwiderstand (Klasse I) auf.

Karte aus der Umweltverträglichkeitsstudie, die die Raumwiderstände des Planungsraums nach Klassen zeigen.
Abbildung 3: Raumwiderstandskarte

Methodik

Der dritte Schritt der Umweltverträglichkeitsstudie ist der Variantenvergleich. Hierbei wurden von einem Gutachter im Auftrag der Autobahn GmbH sieben Varianten systematisch hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen verglichen und die Ergebnisse in einer abschließenden Auswirkungsprognose festgehalten. Um die umweltverträglichste Variante zu ermitteln, mussten im Variantenvergleich schutzgutbezogene wie auch schutzgutübergreifende Kriterien betrachtet und vergleichend gegenübergestellt werden.

In der Auswirkungsprognose wurden sieben verschiedene Schutzgüter behandelt (siehe Abbildung 4), die jeweils eigene Unterkriterien berücksichtigen. Das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit hat beispielsweise als weitere Teilschutzgüter die Kategorien Wohn- und Wohnumfeldfunktion, Freizeit- und Erholungsfunktion sowie Lärmschutz. Die Auswirkungen der sieben Varianten wurden für alle Schutzgüter und ihre jeweiligen Teilschutzgüter ermittelt und ausgewertet.

Die sieben Schutzgüter der UVS, Quelle: Umweltbundesamt/Bmub (2021)
Abbildung 4: Die sieben Schutzgüter der UVS

Zusätzlich zum schutzgutbezogenen Variantenvergleich sind die zu untersuchenden Varianten einer Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen und wichtige Aspekte des Artenschutzes zu berücksichtigen. Dies ist insofern relevant, als dass die umweltfreundlichste Variante nicht unbedingt auch die FFH- bzw. artenschutzrechtlich verträglichste Variante sein muss. Im Planungsraum des Ausbaus der A4 im Kölner Süden liegt jedoch kein ausgewiesenes FFH-Gebiet. Für Umweltauswirkungen, die nicht vermeidbar sind, sind im Sinne des Naturschutzes Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.

Der dritte UVS-Termin wurde im Januar 2023 abgeschlossen, nachdem die Träger öffentlicher Belange (TöBs) Stellungnahmen abgeben konnten. Eine Übersicht der beteiligten Träger öffentlicher Belange können Sie hier einsehen.

Ergebnisse

Der Variantenvergleich hat ergeben, dass die Variante 2.1c die Variante mit den geringsten Umweltauswirkungen ist. Der Verlauf zeichnet sich im Bereich der Rheinquerung durch eine einseitige Verbreiterung auf der Nordseite aus (siehe Abbildung 5). Insgesamt weist die Variante für die Schutzgüter Tiere/Pflanzen/ biologische Vielfalt, Boden, Landschaft sowie Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter die geringsten Auswirkungen auf. Sie erreicht bei keinem der übrigen Schutzgüter den schlechtesten Wert.

Verlauf der Variante 2.1c im Bereich der Rheinquerung
Abbildung 5: Verlauf der Variante 2.1c im Bereich der Rheinquerung

Die Variante 2.1c bringt aus umweltfachlicher Sicht im Vergleich zu den anderen Varianten bauzeitliche und dauerhafte Vorteile mit sich, da während der Bauzeit keine temporäre Seitenlage vorgesehen ist. Dadurch fällt die Inanspruchnahme von Grünbereichen und Lärmschutzwald in Trassennähe geringer aus. Zudem ist bei dieser Variante weniger effektive Neuversiegelung notwendig. Dauerhaft gibt es Vorteile in Freiräumen mit Erholungsbedeutung (Grünflächen im unmittelbaren Siedlungsumfeld, Kleingärten, Parkanlagen, Friedhöfe) und für die Versiegelung schutzwürdiger Böden. Außerdem gibt es bei dieser Variante weniger Eingriffe in Fortpflanzungs- und Ruhestätten von geschützten Arten wie dem Habicht, dem Star oder der Waldohreule. Auch im Bereich von Bodenfunktionen und dem Bodenschutzwald sticht die Variante hervor.

Neben der Variante 2.1c zeigt auch die Variante 1.3a aus umweltfachlicher Sicht vergleichsweisegute Ergebnisse als zweitbeste Variante. Die übrigen Varianten liegen in der Gesamtbewertung in etwa gleichauf. Das Ergebnis der schutzgutübergreifenden Auswertung ist in Abbildung 6 dargestellt. Grundsätzlich wurde keine Gewichtung unter den Schutzgütern vorgenommen, in den Unterkriterien innerhalb eines Schutzguts wurde jedoch zwischen erheblichen und besonders erheblichen Auswirkungen unterschieden. Mit einem Punktesystem konnte so für jedes Schutzgut die jeweilig günstigste Variante ermittelt werden. Die Rangfolge der sieben Varianten ergibt sich aus der Summe aller erreichten Punktzahlen in den sieben Schutzgütern. Die Variante 2.1c weist insgesamt die niedrigste Punktzahl und somit die geringsten Umweltauswirkungen auf. Da das Punktesystem sehr komplex ist, ist in Abbildung 6 die Rangfolge der sieben Varianten mit Hilfe einer Farbskala von Grün (geringe Umweltauswirkungen) über Gelb und Orange hin zu Rot (hohe Umweltauswirkungen) dargestellt.

Ergebnisse des schutzgutübergreifenden Variantenvergleichs
Abbildung 6: Ergebnisse des schutzgutübergreifenden Variantenvergleichs

Wie wurde das Schutzgut Wohnen in der umweltfachlichen Bewertung berücksichtigt?

Die Auswirkungen des Projekts auf die Wohnbebauung wurden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie umfassend untersucht: Über das Teilschutzgut „Wohnen“ hinaus werden neben Flächeninanspruchnahmen u. a. auch Lärm- und Schadstoffimmissionen sowie Auswirkungen auf Freizeit- und Erholungsbereiche, das Grundwasser oder das Landschaftsbild bei der Bewertung beachtet.

Zudem wird der voraussichtliche dauerhafte Verlust einzelner Wohngebäude als Beurteilungskriterium berücksichtigt. Bei Variante 2.1a ist das Gebäude „In der Gracht 23d, Gemarkung Poll, Flur 39, Flurstück 1733“ mit 4 Wohneinheiten betroffen. Bei allen Varianten rückt die Brückenbaustelle sehr nah an ein Gebäude am Weidenweg in der Poller Rheinaue heran. Aufgrund der Nähe zur Baustelle ist eine Wohnnutzung für mehrere Jahre während der Baudurchführung nicht zumutbar. Bei den Varianten 2.1a und 2.1c grenzt das Gebäude auch im Endzustand unmittelbar an das Brückenwiderlager an. Aufgrund dieser massiven Einschränkungen wird für die Bewertung in der UVS von einem Gebäudeabbruch ausgegangen.

Wie geht es nun weiter?

Mit allen geprüften Varianten gehen Umweltauswirkungen einher, die sich jedoch nur in geringem Maße unterscheiden. Die Variante 2.1c stellt hinsichtlich der Umweltbelange die Variante mit den geringsten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt dar. Im nächsten Schritt werden die Ergebnisse der UVS gemeinsam mit den Ergebnissen aus der Objekt- und Verkehrsplanung zusammengeführt, um eine finale Vorzugsvariante zu ermitteln. Diese wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 im 2. Projektabstimmungstermin (PA2-Termin) festgelegt. Die Ergebnisse werden dann zeitnah dem Dialogforum „A4plus“ präsentiert. Anschließend wird auch die breite Öffentlichkeit über diesen Meilenstein der Vorplanung informiert. Das Projekt erreicht anschließend die nächste Planungsphase, die Entwurfsplanung. In dieser wird die Vorzugsvariante detailliert ausgearbeitet und einzelne Auswirkungen nochmals genauer betrachtet.

UVS-Auswirkungsprognose

Hier finden Sie die Auswirkungsprognose der Umweltversträglichkeitsstudie.

Zur Studie

Gutachten

In der Mediathek finden Sie alle Gutachten zum Projekt A4plus.

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