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Bedarf und Planung
Verkehr
Für die Planung von Straße und Schiene sind unterschiedliche Vorhabenträger zuständig. Die Autobahn GmbH des Bundes (bis Ende 2020 Straßen.NRW) ist für die Planung des Ausbaus der A4 verantwortlich. Die Planung der Schienenwege in der Region liegt im Zuständigkeitsbereich anderer Vorhabenträger.
Im Bereich des A4-Ausbaus sind uns zum aktuellen Zeitpunkt keine Planungen für zusätzliche Schienentrassen bekannt. Etwas weiter südlich, bei Köln-Godorf, wird jedoch im Rahmen der Stadtbahnverbindung Bonn-Niederkassel-Köln eine neue Schienentrasse für den ÖPNV über den Rhein geplant.
Ja. Im Bundesfernstraßengesetz wurde 2020 festgelegt, dass die für den Bau und die Wartung notwendigen Betriebswege von Autobahnbrücken bei Bedarf für den öffentlichen Rad- und Fußverkehr freigegeben werden sollen. Dieser Bedarf ist für die Rodenkirchener Brücke gegeben. Über die Rodenkirchener Brücke wird daher auch künftig in beiden Fahrtrichtungen ein Rad- und Fußgängerweg führen, der an das Kölner Rad- und Fußwegenetz angeschlossen wird. Die detaillierte Ausgestaltung des Rad- und Fußgängerwegs steht noch nicht fest. Es soll aber auch während der Bauphase des A4-Ausbaus gewährleistet werden, dass Fußgänger und Radfahrer die Rheinquerung über die Rodenkirchener Brücke möglichst barrierefrei nutzen können.
Mensch und Umwelt
Beteiligung
- das gesetzlich geforderte (formelle) Verfahren und
- ein freiwilliges (informelles) Verfahren.