Nach derzeitigem Planungsstand wird die Bestandsfahrbahn der A4 im Bereich des Gremberger Wäldchens um ca. 3,5 Meter in nördlicher Richtung erweitert. Zusätzlich ergibt sich in südlicher Richtung eine Erweiterung der Fahrbahn zwischen 2,1 und 6,0 Metern. Die Erweiterung befindet sich größtenteils im Bereich des Straßenbegleitgrüns. Durch die insgesamt geringe Flächeninanspruchnahme wird die Freizeit- und Erholungsfunktion des Gremberger Wäldchens nicht beeinträchtigt. Kultur- und Mahngedenkstätten, wie die ehemalige Lagerstätte aus der Endphase des zweiten Weltkrieges, sind nicht von der Erweiterung betroffen.
Im Rahmen des Planungsprozesses wird die Ausarbeitung weiter vertieft. Dazu sind verschiedene Phasen zu durchlaufen. Derzeit wird in einem Vorentwurf die Vorzugsvariante unter Beteiligung zuständiger Fachbehörden ausgearbeitet. Der Baubeginn ist voraussichtlich für den Zeitraum 2032 bis 2034 vorgesehen.
Die Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes ist integraler Bestandteil des Straßenplanungsprozesses. Die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft und die Maßnahmen zu deren Schutz werden dabei mit zunehmender Planungstiefe konkretisiert.
Im Zuge der Entwurfsplanung für den Ausbau der A4 zwischen Köln-Süd und Köln-Gremberg wird derzeit ein Landschaftspflegerische Begleitplan (kurz: LBP) erstellt. Der LBP stellt die Auswirkung des geplanten Bauvorhabens auf Natur und Landschaft dar und umfasst alle Maßnahmen, die zur Kompensation notwendig sind. Ziel ist die Vermeidung oder Minimierung der Beeinträchtigungen. Alle nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen werden dargestellt und geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (sogenannte Kompensationsmaßnahmen) geplant.