Die Variante 5.1a zeichnet sich durch eine verbreiterte bauzeitliche Verkehrsführung von 7 Fahrstreifen auf einem Bauwerk aus. Der Ausbau in Schräglage ist linksrheinisch nach Norden und rechtsrheinisch nach Süden orientiert.
Zuerst wird ein Teilbauwerk auf der nördlichen Seite der Rodenkirchener Brücke (temporäre Seitenlage) errichtet. Dann wird der Verkehr beider Fahrtrichtungen provisorisch auf die in Seitenlage gebaute Brücke gelegt. Auf dem nördlichen Teilbauwerk, welches in dieser Variante ca. 2 m breiter ist, als bei den anderen Varianten, werden in Fahrtrichtung Olpe vier und in Fahrtrichtung Aachen drei Behelfsfahrstreifen eingerichtet (7+0 Verkehrsführung). Dadurch werden die baustellenbedingten Verkehrsbehinderungen vermindert.
Anschließend erfolgt der Abriss der Bestandsbrücke und der Neubau des zweiten Teilbauwerkes auf Höhe der bestehenden südlichen Richtungsfahrbahn der Rodenkirchener Brücke. Sobald das zweite Teilbauwerk fertig gestellt ist, wird der Verkehr vom ersten Teilbauwerk auf das zweite Teilbauwerk verlagert. Die Zusatzbreiten der Richtungsfahrbahn Aachen, welche für die 7+0-Verkehrsführung erforderlich sind, werden zurückgebaut. Im nächsten Schritt wird das dann verkehrsfreie nördliche Teilbauwerk in die Endlage nach Süden verschoben.